Zur Förderung von internationalen Jugendbegegnungen (bilateral und multilateral) können Trägern der außerschulischen Jugendbildung Zuschüsse gewährt werden, sofern keine Förderung nach dem Zentralstellen- oder Direktverfahren des Kinder- und Jugendplans des Bundes erfolgt. Für Maßnahmen in Baden-Württemberg können Zuwendungen zu den Aufenthalts- und Programmkosten der Teilnehmende aus Deutschland (überwiegend aus Baden-Württemberg) und dem Ausland bis maximal 10 Euro pro Programmtag/ Person gewährt werden. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Teilnehmende aus Baden-Württemberg an Maßnahmen im Ausland können prozentuale Zuschüsse (maximal 40 Prozent) zu den Fahrkosten (An- und Abreisekosten) gegeben werden. Die Zuschüsse je Begegnung sind auf maximal 4.000 Euro begrenzt

  • Die Teilnehmenden dürfen nicht jünger als 12 Jahre sein und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Zahlenverhältnis zwischen Teilnehmenden aus dem Ausland und aus Baden-Württemberg soll bei bilateralen Programmen ausgeglichen und bei multilateralen Maßnahmen angemessen sein;
  • Die Begegnung soll mindestens 5 und höchstens 30 Tage (ohne An- und Abreisetag) betragen;
  • Eine Gruppe soll nicht weniger als 5 und nicht mehr als 60 Personen umfassen;
  • Der Zahl der Begegnungen im Ausland soll eine vergleichbare Zahl von Begegnungen in Deutschland entsprechen. Das Prinzip der Gegenseitigkeit soll soweit als möglich beachtet werden;
  • Die Zahl der mitwirkenden Leiter*innen sowie Fachkräfte muss in einem angemessenen Verhältnis zur jeweiligen Gruppengröße stehen. Bei gemischten Gruppen sollen männliche und weibliche Betreuungspersonen die Gruppe begleiten, auch wenn dadurch eine angemessene Teilnehmer*innen-Betreuer*innen-Relation unterschritten wird. Diese kann auch in begründeten Einzelfällen, wie zum Beispiel bei behinderten Teilnehmenden, unterschritten werden;
  • Die verantwortlichen Leiter*innen der Begegnung müssen Erfahrungen in der internationalen Jugendarbeit haben. Sie sollten über die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse verfügen;
  • Die Begegnung soll mindestens 2 und höchstens 10 Tage (ohne An- und Abreisetag) betragen;
  • Eine Gruppe soll nicht mehr als 8 Personen umfassen;
  • Die Teilnehmenden müssen im Hinblick auf die Umsetzung einen besonderen fachlichen Bezug zum Thema der Maßnahme aufweisen;
  1. Antrag A10
  2. Verwendungsnachweis V10 + KJP-Formblatt "Statistische Mitteilungen"
  3. Teilnehmendenliste L2
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