Ändert sich Zuständigkeiten von Regierungspräsidien? (1.8.1.)

Antwort:

Die Verwaltungsvorschrift klärt, welches Regierungspräsidium grundsätzlich zuständig ist. Für Antragsstellende, die bereits vor 2022 Anträge gestellt hatten, bleiben die seither zuständigen Regierungspräsidien weiterhin zuständig.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

1.8.1 Zuständig für die Bewilligung von Zuwendungen ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die oder der Antragstellende ihren oder seinen Sitz hat. Für Jugendgruppen eines Jugendverbandes ist grundsätzlich das  Regierungspräsidium zuständig, in dessen Bezirk die Verbandszentrale ihren Sitz hat.

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