Was ist im Weitergabevertrag zu beachten? (1.8.3.)

Antwort:

Ein Weitergabevertrag muss nicht für die Weitergabe von Mitteln je Maßnahme geschlossen werden. Er kann z.B. bei regelmäßigen Weitergaben zwischen einer Dachorganisation als Erstempfängerin und Untergliederungen als Letztempfängerin unbefristet abgeschlossen werden und alle Weitergaben umfassen. Hier steht ein Mustervertrag als pdf-Formular zum Download, in das nur die Vertragsdaten eingegeben werden müssen. Zur eigenen Vertragsgestaltung ist die Mustervorlage hier auch im rtf-Format. Dazu muss auch als Anlage die ANBest-P beigefügt werden.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

1.8.3 Soweit die Zuwendungsempfänger nicht selbst Träger der zuwendungsfähigen Maßnahme sind oder zuwendungsfähige Projekte nicht selbst durchführen, werden sie durch Regelung im Bewilligungsbescheid ermächtigt, als Erstempfänger die Zuwendung in privatrechtlicher Form weiterzugeben. Die Regelungen zur Weitergabe von Zuwendungen durch Zuwendungsempfänger nach Nr. 12 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO sind zu beachten. Im Rahmen der Weitergabe ist ein privatrechtlicher Vertrag (Weitergabevertrag) mit jedem Letztempfänger abzuschließen, in dem neben den Vorgaben von Nr. 12.5 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO insbesondere folgende Pflichten des Letztempfängers zu regeln sind:

  • die Einhaltung der Datenschutzvorgaben dieser Verwaltungsvorschrift (1.7),
  • die Einhaltung der Schutzbestimmungen nach § 72a SGB VIII (1.4.4),
  • die Verpflichtung zum Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle Beteiligten (1.4.5),
  • die Gewährleistung der erforderlichen Betreuung während der Maßnahmen (2.1.1),
  • die Erbringung eines angemessenen eigenen Beitrags bei Förderungen nach 2.2.
  • Für die Bewilligungsbehörde ist im jeweiligen Vertrag ein Prüfungsrecht auszubedingen. Außerdem ist der Hinweis aufzunehmen, dass der Rechnungshof des Landes gemäß § 91 LHO berechtigt ist, Prüfungen durchzuführen.

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