Wie wird professionelle Begleitung bei der Organisationsentwicklung gefördert? (6.1.3.)

Antwort:

Als sonstige bedeutsame Maßnahme ist beispielsweise die Supervision oder Praxisberatung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter oder sonstige Leitungskräfte der Jugendarbeit anzusehen. Hier bündelt der LJR die Anträge auf professionelle Begleitung bis zum 1. Mai und reicht diese beim Sozialministerium mit einem Sammelantrag ein.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

6.1.3 Der Strukturaufbau neuer Jugendorganisationen auf Landesebene zur Erlangung der Anerkennung als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der Strukturerhalt und die Strukturentwicklung von freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung auf Landesebene werden gefördert. Eine Fachstelle berät und qualifiziert Ehren- und Hauptamt. Neue Jugendorganisationen werden in ihrem Strukturaufbau unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. Anerkannte Träger der außerschulischen Jugendbildung können zur Organisationsentwicklung notwendige professionelle Begleitung beantragen

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