Wie können Pilotprojekte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit beantragt werden? (6.2.)

Antwort:

Anträge zu Pilotprojekten für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit und zu sonstigen bedeutsamen Maßnahmen sind formlos direkt beim Sozialministerium zu stellen.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

6.2. Förderung von Pilotprojekten zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit und von sonstigen bedeutsamen Maßnahmen nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans.

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