Können mehr Betreuende als 1 Betreuende*r je 5 Teilnehmende gefördert werden? (2.1.1.)

Antwort:

Eine Teilnehmer-Betreuer-Relation von weniger als fünf zu eins ist nur in begründeten Einzelfällen förderfähig. Dazu müssen insbesondere die Zusammensetzung der Gruppe oder einzelne Teilnehmende einen höheren Betreuungsaufwand rechtfertigen. Dies muss schriftlich begründet werden und kann z. B. bei einer Gruppe von Teilnehmenden mit besonderen Betreuungsbedarfen und/oder bei psychischen und physischen Einschränkungen von Teilnehmenden der Falls sein. Die schriftliche Begründung soll dabei möglichst knapp gefasst werden. (max. 500 Zeichen)

Originaltext der VwV KJA und JSA:

2.1.1 Die Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen anerkannter freier Träger der außerschulischen Jugendbildung erfolgt auf Basis des angemessenen Einsatzes pädagogischer Betreuungspersonen. Grundsätzlich gilt eine Teilnehmer-Betreuer-Relation von fünf zu eins als angemessen. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Teilnehmer-Betreuer-Relation abgewichen werden. Es obliegt den Zuwendungsempfängern und, sofern die Weitergabe der Zuwendung erfolgt (1.8.3), den Letztempfängern, die erforderliche Betreuung während der Maßnahme zu gewährleisten.

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