Was umfasst die Grundausbildung zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“? (2.1.3.1.)

Antwort:

Als guter Anhaltspunkt bieten sich die Juleica-Standards an (https://www.ljrbw.de/publikationen/juleica-standards-der-jugendleiterinnen-ausbildung). In Punkt 4.2.4 "Prävention sexualisierter Gewalt und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" heißt es:
"Die Jugendleiter*innen haben sich mit dem Thema Kindeswohlgefährdung sowie Prävention von und Schutz vor sexualisierter Gewalt beschäftigt. Sie sind darüber informiert, an wen sie sich wenden können, wenn sie mit einer Gefährdung des Kindeswohls konfrontiert werden und kennen die verbandlichen Präventionskonzepte und Verfahren im Verdachtsfall. Jugendleiter*innen kennen Methoden, Kinder und Jugendliche zu stärken und mit ihnen über Grenzachtung zu reden.
Der Schutz des Kindeswohls sowie auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Jugendverbände. Das Thema Kindeswohlgefährdung soll verstärkt in den Blick genommen werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sollen angemessen reagieren können, wenn sie den Eindruck haben, dass bei den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen eine Notsituation vorliegt. Sie sollen sich mit verbandlichen Präventions-, Schutz und Qualifizierungskonzepten beschäftigt haben, sowie Ansprechpersonen und regionale Beratungsstellen kennen."

Originaltext der VwV KJA und JSA:

2.1.3.1 die Betreuungspersonen für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind

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