Wie hoch ist die Landesförderung der Kinder- und Jugenderholung?
- Der Einsatz pädagogisch Betreuender (Nr. 2.1 der VwV KJA und JSA) wird 2024 mit einem Tagessatz von 25 € gefördert.
- Die Teilnahme finanziell schwächer Gestellter (Nr. 2.2 der VwV KJA und JSA) wird 2024 mit einem Tagessatz von 25 € gefördert.
FAQ Liste zur Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums (VwV KJA und JSA)
I. Interne Formulare zur Antragsstellung
Die Formulare dienen intern zur Erfassung von Anträgen der Letztempfänger. Sie gehen an den Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation). Die Dachorganisation gibt sie nicht an die Bewilligungsbehörde weiter.
In Abstimmung mit der Dachorganisation kann intern auch das Formular für den Sammelverwendungsnachweis eingesetzt werden. Interne Antragsverfahren innerhalb von Dachorganisationen können von diesen bestimmt werden. Die Formulare werden dafür als Hilfestellung angeboten.
Mit A21-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Förderung des Einsatzes von pädagogisch Betreuenden beantragen.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV2 gestellt wird: Interne Anträge A21-1 werden im Formular A21 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Mit A22-1 können Sorgeberechtigte Anträge an den Träger einer Jugenderholungsmaßnahme stellen.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV2 gestellt wird: Interne Anträge A22-1 werden im Formular A22 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
II. Formulare zur Antragsstellung gegenüber den Bewilligungsbehörden (meist Regierungspräsidien)
Die Formulare für Sammelanträge fassen Einzelanträge zusammen und werden vom Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation) bei der Bewilligungsbehörde zum 1.4. eines Jahres eingereicht.
Antragssteller, die keiner Dachorganisation angehören, müssen die Sammelanträge vor Maßnahmenbeginn bei der Bewilligungsbehörde (meist Regierungspräsidien) einreichen.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV2 gestellt wird: Interne Anträge A21-1 werden im Formular A21 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV2 gestellt wird: Interne Anträge A22-1 werden im Formular A22 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Auf Grundlage von Vorjahres IST-Ergebnissen können Dachorganisationen mit diesem Formular zusammenfassend einen Antrag SAV2 stellen für
- Einsatz pädagogisch Betreuender
- Teilnahme finanziell schwächer Gestellter
I. Interne Formulare zum Verwendungsnachweis
Die Formulare dienen intern zur Erfassung von Verwendungsnachweisen der Letztempfänger. Sie gehen an den Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation). Die Dachorganisation gibt sie nicht an die Bewilligungsbehörde weiter.
In Abstimmung mit der Dachorganisation kann intern auch das Sammelverwendungsnachweis eingesetzt werden. Interne Verwendungsnachweisverfahren innerhalb von Dachorganisationen können von diesen bestimmt werden. Die Formulare werden dafür als Hilfestellung angeboten.
II. Formulare zum Verwendungsnachweis gegenüber den Bewilligungsbehörden (meist Regierungspräsidien)
Die Formulare für Sammelverwendungsnachweise fassen Einzelverwendungsnachweise zusammen und werden vom Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Antragssteller, die keiner Dachorganisation angehören, müssen die Sammelverwendungsnachweise bei der Bewilligungsbehörde (meist Regierungspräsidien) einreichen.
Interne Verwendungsnachweise V21-1 werden im Formular V21 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt nachgewiesen.
Interne Verwendungsnachweise V22-1 werden im Formular V22 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Kontakt
Kontakt für Fragen zum Landesjugendplan
Landesjugendring Baden-Württemberg
Fon: 0711 16447-10
faq.vwv@ ljrbw.de