Wie viele Teilnehmende aus Baden-Württemberg müssen dabei sein? (1.4.7)

Antwort:

Überwiegend heißt über 50%. Sind mehr als 50% der Teilnehmenden außerhalb Baden-Württembergs wohnhaft, so sind nur die Teilnehmenden aus Baden-Württemberg zuschussfähig

Originaltext der VwV KJA und JSA:

1.4.7 Zuwendungen werden nur für Maßnahmen gewährt, die sich überwiegend an Teilnehmende aus Baden-Württemberg richten

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