Können Leiter*innen von und Referierende bei Qualifizierungsangeboten gefördert werden? (3.1.2.)

Antwort:

Zu den förderfähigen Teilnehmenden zählen auch Leitungspersonen und Referierende der jeweiligen Maßnahme, sofern sie nicht hauptamtlich beim Träger der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder ihre Stelle nicht über das Bildungsreferentenprogramm (Verwaltungsvorschrift Bildungsreferenten-Programm) gefördert wird.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

3.1.2 Die Teilnehmenden müssen abweichend von Nummer 1.4.2 mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Altersobergrenze entfällt. Leitungspersonen können nur gefördert werden, sofern sie nicht hauptamtlich beim Träger der Maßnahme beschäftigt sind oder ihre Stelle nicht über das Bildungsreferentenprogramm (Verwaltungsvorschrift Bildungsreferenten-Programm) gefördert wird.

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