Förderung von Maßnahmen nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums

Das Kultusministerium fördert v.a. die Baden-Württembergische Sportjugend (BWSJ), die  Musik- und Jugendkunstschulen. Nach der Verwaltungsvorschrift vom 21.6.2017 fördert das Kultusministerium außerdem

  • Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Sucht und ähnliche Gefährdungen der Jugend
  • Internationale Jugendbegegnung
  • Gedenkstättenfahrten

Anträge

Formular_A6.2 (Seminare in Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend) in Ziffer 8 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums

Formular A7.2 (Praktische Bildungsmaßnahmenin Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend) in Ziffer 8 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums

Formular_A8.2 (Studienfahrt zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts) in Ziffer 11 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums

Formular_A10 (Internationale Jugendbegegnung) in Ziffer 9 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums

Weitere Informationen sind in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu finden.

Verwendungsnachweise

Formular_V6.2 (Seminare in Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend) in Ziffer 8 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums

Formular V7.2 (Praktische Bildungsmaßnahmenin Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend) in Ziffer 8 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums

Formular_V8.2 (Studienfahrt zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts) in Ziffer 11 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums

Formular_V10 (Internationale Jugendbegegnung) in Ziffer 9 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums

Weitere Informationen sind in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu finden.

Seite drucken