Gibt es den Vordruck zum Verwendungsnachweis auch digital? (7.2.)

Antwort:

Im Bewilligungsbescheid wird auf den Link zum digital abrufbaren Vordruck hingewiesen.

Weitere Hinweise um Nachweisverfahren sowie die nötigen Formulare werden erarbeitet, nachdem das Antragsverfahren aufgestellt ist. Wir hoffen, dass das Verfahren zu den Verwendungsnachweisen und die entsprechenden Formulare von uns Ende Juli online gestellt werden können.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

7.2. Für den Verwendungsnachweis ist der dem Bewilligungsbescheid beigefügte und veröffentlichte Vordruck zu nutzen und die dortigen Angaben zu machen. Der Zuwendungsempfänger bestätigt im Verwendungsnachweis, dass die Angaben richtig sind und der Zuschuss entsprechend der im Bewilligungsbescheid angegebenen Zweckbestimmung verwendet worden ist. Personenbezogene Daten nach 1.7.3 sind nicht Bestandteil des Verwendungsnachweises
und können lediglich zu Prüfzwecken nach 7.5. und 7.6 angefordert und verarbeitet werden.

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