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41. IV. Institutionelle Förderung  
IV. Institutionelle Förderung (in Klammer: Ziffer der VwV)  
42. VI. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit  
VI. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit (in Klammer: Ziffer der VwV)  
43. VII. Weitere Verfahrensbestimmungen  
VII. Weitere Verfahrensbestimmungen (in Klammer: Ziffer der VwV)  
44. 1.3  
Wer anerkennt die Zuwendungsempfänger? (1.3) Antwort: Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII und als freier Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 4…  
45. 1.4.2  
Wie alt dürfen Teilnehmende sein, damit ihre pädagogische Betreuung gefördert wird? (1.4.2.) Antwort: Nach Ziffer 1.4.2 der VwV werden Zuschüsse für Teilnehmende gewährt, die im Förderjahr…  
46. 1.4.3  
Wer sind praktisch erfahrene Mitarbeitende? (1.4.3.) Antwort: Von einer praktischen Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit soll insbesondere dann ausgegangen werden, wenn die Mitarbeitenden für…  
47. 1.4.4  
Welche Personen haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätige Personen werden nach § 72a Abs. 1 SGB VIII ausgeschlossen? (1.4.4.) Antwort: Es wird, im privatrechtlichen Vertrag nach Ziffer 1.8.3 eine…  
48. 1.4.5  
Müssen wir eine Versicherung abschließen? (1.4.5.) Antwort: Hier handelt es sich um eine Verpflichtung. Klärt ggf. mit euerm Dachverband, ob eine Rahmenversicherung besteht, die diese Verpflichtung…  
49. 1.4.7  
Wie viele Teilnehmende aus Baden-Württemberg müssen dabei sein? (1.4.7) Antwort: Überwiegend heißt über 50%. Sind mehr als 50% der Teilnehmenden außerhalb Baden-Württembergs wohnhaft, so sind nur…  
50. 1.4.8  
Wie hoch muss unser Eigenanteil sein? (1.4.8) Antwort: Regelmäßig soll ein Eigenanteil von mindestens 10% eingebracht werden. Im Einzelfall ist ein geringerer Eigenmitteleinsatz zu begründen. Zu…  
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