VI. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit

(in Klammer: Ziffer der VwV)

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg setzt sich für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein. Damit dies gelingen kann informieren, beraten und qualifizieren wir Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit von freien und öffentlichen Trägern. Ebenso machen wir junges Engagement sichtbar und möchten durch Good Practice Beispiele aus ganz Baden-Württemberg zum Nachahmen anregen.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

6.1.2 Die Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg wird durch eine landesweite Servicestelle gefördert. Die Servicestelle berät in Beteiligungsprozessen, qualifiziert Ehren- und Hauptamtliche der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit zu Partizipation junger Menschen, unterstützt und vernetzt Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg und macht diese sichtbar.

 

  1. Servicestelle Kinder und Jugendbeteiligung

Der Landesjugendring fördert mit diesem Programm den Strukturaufbau neuer Jugendorganisationen auf Landesebene, unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Das Programm unterstützt neue Jugendorganisationen, sich auf Landesebene zu etablieren und zu professionalisieren. Sie erhalten neben einer finanziellen Förderung, Qualifizierung und Beratung.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

6.1.3 Der Strukturaufbau neuer Jugendorganisationen auf Landesebene zur Erlangung der Anerkennung als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der Strukturerhalt und die Strukturentwicklung von freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung auf Landesebene werden gefördert. Eine Fachstelle berät und qualifiziert Ehren- und Hauptamt. Neue Jugendorganisationen werden in ihrem Strukturaufbau unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. Anerkannte Träger der außerschulischen Jugendbildung können zur Organisationsentwicklung notwendige professionelle Begleitung beantragen.

 

  1. Strukturaufbau neuer Jugendorganisationen

Als sonstige bedeutsame Maßnahme ist beispielsweise die Supervision oder Praxisberatung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter oder sonstige Leitungskräfte der Jugendarbeit anzusehen. Hier bündelt der LJR die Anträge auf professionelle Begleitung bis zum 1. Mai und reicht diese beim Sozialministerium mit einem Sammelantrag ein.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

6.1.3 Der Strukturaufbau neuer Jugendorganisationen auf Landesebene zur Erlangung der Anerkennung als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der Strukturerhalt und die Strukturentwicklung von freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung auf Landesebene werden gefördert. Eine Fachstelle berät und qualifiziert Ehren- und Hauptamt. Neue Jugendorganisationen werden in ihrem Strukturaufbau unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. Anerkannte Träger der außerschulischen Jugendbildung können zur Organisationsentwicklung notwendige professionelle Begleitung beantragen.

 

Anträge zur Förderung der Mobilen Kindersozialarbeit sind direkt bei der LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork BW e. V. zu stellen.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

6.1.4 Implementierung der mobilen Kindersozialarbeit an Standorten mit besonderen sozial-räumlichen Herausforderungen.

 

  1. Fördereckpunkte und Formulare

Anträge zu Pilotprojekten für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit und zu sonstigen bedeutsamen Maßnahmen sind formlos direkt beim Sozialministerium zu stellen.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

6.2. Förderung von Pilotprojekten zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit und von sonstigen bedeutsamen Maßnahmen nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans.

 

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