Muss jeder Antrag auf Förderung finanziell schwächer Gestellter einzeln zwei Wochen vorher gestellt sein? (2.2.4.)

Antwort:

Bei Sammelantragsverfahren (vgl. Kommentar zu Ziffer 1.6.1) ist dies regelmäßig gegeben.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

2.2.4 Die Anträge sollen in Abweichung von Nummer 1.6.2 mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme der Bewilligungsbehörde vorliegen.

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