Muss jeder Antrag auf Förderung finanziell schwächer Gestellter einzeln zwei Wochen vorher gestellt sein? (2.2.4.)
Antwort:
Bei Sammelantragsverfahren (vgl. Kommentar zu Ziffer 1.6.1) ist dies regelmäßig gegeben.
Originaltext der VwV KJA und JSA:
2.2.4 Die Anträge sollen in Abweichung von Nummer 1.6.2 mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme der Bewilligungsbehörde vorliegen.