Wie können Pilotprojekte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit beantragt werden? (6.2.)
Antwort:
Anträge zu Pilotprojekten für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit und zu sonstigen bedeutsamen Maßnahmen sind formlos direkt beim Sozialministerium zu stellen.
Originaltext der VwV KJA und JSA:
6.2. Förderung von Pilotprojekten zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit und von sonstigen bedeutsamen Maßnahmen nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans.