Wie viele Teilnehmende aus Baden-Württemberg müssen dabei sein? (1.4.7)
Antwort:
Überwiegend heißt über 50%. Sind mehr als 50% der Teilnehmenden außerhalb Baden-Württembergs wohnhaft, so sind nur die Teilnehmenden aus Baden-Württemberg zuschussfähig
Originaltext der VwV KJA und JSA:
1.4.7 Zuwendungen werden nur für Maßnahmen gewährt, die sich überwiegend an Teilnehmende aus Baden-Württemberg richten