Förderung des KVJS

Zu Erhalt und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit trägt das KVJS-Landesjugendamt als überörtlicher Jugendhilfeträger durch die finanzielle Förderung überregionaler Maßnahmen bei.

Zudem fördert das KVJS-Landesjugendamt die Fortbildung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, da die Qualität der Aufgabenwahrnehmung der Kinder- und Jugendarbeit wesentlich durch die sie bestimmt wird.

Gefördert werden landesweite Zusammenschlüsse der verbandlichen und der offenen Jugendarbeit die als gemeinnützige freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und landesweit oder kreisübergreifend tätig sind.

Die Grundsätze des KVJS zur Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit und der Fortbildung von Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit wurden vom Landesjugendhilfeausschuss am 06.07.2022 beschlossen.
Grundsätze zur Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit und der Fortbildung von Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit

Zum Antrags- und Nachweisverfahren geht es hier zu den Richtlinien des KVJS-Landesjugendamts für die Förderung überregionaler Maßnahmen und Fortbildung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Mit der Umsetzung o. g. Förderprogramme hat das KVJS-Landesjugendamt den Landesjugendring Baden-Württemberg beauftragt. Die Antragsstellung und der Verwendungsnachweis erfolgen online über OASE BW. Die Anträge müssen bis 31. März eines Jahres eingereicht werden.

Die Förderanträge werden im Auftrag des KVJS-Landesjugendamtes von einer Arbeitsgruppe auf ihre sachliche und inhaltliche Korrektheit geprüft und bewilligt. Bei Förderung erfolgt im laufenden Jahr die Auszahlung einer Abschlagszahlung in Höhe von 70% des voraussichtlichen Zuschusses. Nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt bis zum 01. Juni des Folgejahres die Auszahlung des Restbetrages.
Ausnahmsweise gibt es dieses Jahr eine zweite Antragsfrist und zwar der 31.10.2023.

 

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