Was für einen Beitrag müssen die Träger zur Förderung finanziell schwächer Gestellter erbringen? (2.2.3.)

Antwort:

Der angemessene eigene Beitrag muss nicht finanzieller Art sein. Er muss sich aber direkt an den zu Fördernden richten. Er kann beispielsweise auch sein:

  • Kostenlose Ausleihe von Campingmaterial, Bekleidung, Sportgeräte etc.,
  • Sachspenden,
  • Reduzierung des Teilnahmebeitrags

Originaltext der VwV KJA und JSA:

2.2.3 Die Gewährung der Zuwendung setzt voraus, dass auch der Träger (Zuwendungs- bzw.
Letztempfänger) einen angemessenen eigenen Beitrag zur Unterstützung der oder des
Teilnehmenden erbringt.

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