Was für einen Beitrag müssen die Träger zur Förderung finanziell schwächer Gestellter erbringen? (2.2.3.)
Antwort:
Der angemessene eigene Beitrag muss nicht finanzieller Art sein. Er muss sich aber direkt an den zu Fördernden richten. Er kann beispielsweise auch sein:
- Kostenlose Ausleihe von Campingmaterial, Bekleidung, Sportgeräte etc.,
- Sachspenden,
- Reduzierung des Teilnahmebeitrags
Originaltext der VwV KJA und JSA:
2.2.3 Die Gewährung der Zuwendung setzt voraus, dass auch der Träger (Zuwendungs- bzw.
Letztempfänger) einen angemessenen eigenen Beitrag zur Unterstützung der oder des
Teilnehmenden erbringt.