Wie hoch muss unser Eigenanteil sein? (1.4.8)

Antwort:

Regelmäßig soll ein Eigenanteil von mindestens 10% eingebracht werden. Im Einzelfall ist ein geringerer Eigenmitteleinsatz zu begründen. Zu Eigenmitteln zählen u.a. Teilnahmebeiträge und alle nicht zweckgebundenen Zuwendungen. Zweckbestimmte Zuwendungen für eine Maßnahme bzw. ein Projekt sind Drittmittel.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

1.4.8 Die Zuwendungen dienen grundsätzlich nicht der Vollfinanzierung

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