Wer sind praktisch erfahrene Mitarbeitende? (1.4.3.)

Antwort:

Von einer praktischen Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit soll insbesondere dann ausgegangen werden, wenn die Mitarbeitenden für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung ausgebildet sind,  fachlich aufgrund ihres Berufes zur Durchführung der Maßnahme qualifiziert sind (Beispielsweise Erzieher/in),  über eine berufliche Qualifikation mit pädagogischem Bezug oder einen Hochschulabschluss verfügen (Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss; hierzu zählen auch Studienabschlüsse einer Berufsakademie, Fachhochschule oder Dualen Hochschule mit pädagogischer Ausrichtung insbesondere in den Fachrichtungen Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Erziehungswissenschaft).

Originaltext der VwV KJA und JSA:

1.4.3 Zuwendungen sollen nur für Maßnahmen gewährt werden, die von Mitarbeitenden durchgeführt werden, die praktische Erfahrungen in der Jugendarbeit haben und vom Träger der Maßnahme auf ihre Tätigkeit ausreichend vorbereitet worden sind

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