Vorneweg: Zum 01.01.2022 ist die neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums (VwV KJA und JSA) zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Kraft getreten. Sie formuliert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Förderung.
Die Antragsfrist wurde vom Sozialministerium, mit Schreiben vom 14.4.2022, für dieses Jahr auf den 16.5.2022 verlängert. Das Sozialministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es durch die Verlängerung der Antragsfrist auch zu einer späteren Erteilung der Bewilligungsbescheide durch die Regierungspräsidien kommen muss.
Wir hoffen, dass das Verfahren zu den Verwendungsnachweisen und die entsprechenden Formulare von uns Ende Juli online gestellt werden können.
Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderung der Jugendbildung vom 21.6.2017 gilt übrigens weiterhin.
Die Verwaltungsvorschrift Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit wurde in einem intensiven Dialogprozess zwischen Sozialministerium und Landesorganisationen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit mit vier Zielsetzungen entwickelt. Danach soll sie insbesondere den folgenden Punkten dienen:
I. Zum Allgemeinen Teil der VwV KJA und JSA
II. Zur Förderung der Kinder- und Jugenderholung
III. Förderung der außerschulischen Jugendbildung
V. Ring politischer Jugend
Hierunter gibt es zunächst keine Fragestellungen
VI. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit
VII. Weitere Verfahrensbestimmungen
VIII. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Wie hoch ist die Landesförderung der Kinder- und Jugenderholung?
Den Trägern soll der „Sonderzuschuss Corona“ jeweils
- zur Deckung von bislang nicht berücksichtigten coronabedingt angefallenen Mehrkosten,
- zur Absenkung der Eigenbeiträge von Teilnehmenden,
- zur Reduzierung von zu erbringenden Eigenmitteln der Träger und
- zur Deckung von bislang nicht berücksichtigten Ausfall- und Stornokosten
dienen.
Die Formulare dienen intern zur Erfassung von Anträgen der Letztempfänger. Sie gehen an den Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation). Die Dachorganisation gibt sie nicht an die Bewilligungsbehörde weiter.
In Abstimmung mit der Dachorganisation kann intern auch das Sammelantragsformular eingesetzt werden. Interne Antragsverfahren innerhalb von Dachorganisationen können von diesen bestimmt werden. Die Formulare werden dafür als Hilfestellung angeboten.
Mit A21-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Förderung des Einsatzes von pädagogisch Betreuenden beantragen.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV2 gestellt wird: Interne Anträge A21-1 werden im Formular A21 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Mit A22-1 können Sorgeberechtigte Anträge an den Träger einer Jugenderholungsmaßnahme stellen.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV2 gestellt wird: Interne Anträge A22-1 werden im Formular A22 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Die Formulare für Sammelanträge fassen Einzelanträge zusammen und werden vom Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation) bei der Bewilligungsbehörde zum 1.4. eines Jahres (2022 ausnahmsweise zum 16.5.2022) eingereicht.
Antragssteller, die keiner Dachorganisation angehören, müssen die Sammelanträge vor Maßnahmenbeginn bei der Bewilligungsbehörde einreichen.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV2 gestellt wird: Interne Anträge A21-1 werden im Formular A21 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV2 gestellt wird: Interne Anträge A22-1 werden im Formular A22 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Auf Grundlage von Vorjahres IST-Ergebnissen können Dachorganisationen mit diesem Formular zusammenfassend einen Antrag SAV2 stellen für
Wie hoch ist die Landesförderung der außerschulischen Jugendbildung?
Die Formulare dienen intern zur Erfassung von Anträgen der Letztempfänger. Sie gehen an den Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation). Die Dachorganisation gibt sie nicht an die Bewilligungsbehörde weiter.
In Abstimmung mit der Dachorganisation kann intern auch das Sammelantragsformular eingesetzt werden. Interne Antragsverfahren innerhalb von Dachorganisationen können von diesen bestimmt werden. Die Formulare werden dafür als Hilfestellung angeboten.
Mit A31-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Förderung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung Jugendleiter*innen beantragen.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV3 gestellt wird: Interne Anträge A31-1 werden im Formular A31 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Mit A32-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Förderung von themenorientierten Bildungsmaßnahmen beantragen.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV3 gestellt wird: Interne Anträge A32-1 werden im Formular A32 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Mit A33-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Förderung von themenorientierten Bildungsmaßnahmen beantragen.
Die Formulare für Sammelanträge fassen Einzelanträge zusammen und werden vom Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation) bei der Bewilligungsbehörde zum 1.4. eines Jahres (2022 ausnahmsweise zum 16.5.2022) eingereicht.
Antragssteller, die keiner Dachorganisation angehören, müssen die Sammelanträge vor Maßnahmenbeginn bei der Bewilligungsbehörde einreichen.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV3 gestellt wird: Interne Anträge A31-1 werden im Formular A31 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV3 gestellt wird: Interne Anträge A32-1 werden im Formular A32 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.
Auf Grundlage von Vorjahres IST-Ergebnissen können Dachorganisationen mit diesem Formular zusammenfassend einen Antrag SAV3 stellen für
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Antrag zur Insitutionellen Förderung
Weiteres in Ziffer IV der VwV KJA und JSA
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A 6.3 Supervision/Praxisberatung von Jugendleiter/innen und Leitungskräften der Jugendarbeit
Weiteres in Ziffer 6.1.3 der VwV KJA und JSA
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Formular_A6.2 (Seminare in Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend) in Ziffer 8 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums
Formular A7.2 (Praktische Bildungsmaßnahmenin Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend) in Ziffer 8 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums
Formular_A8.2 (Studienfahrt zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts) in Ziffer 11 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums
Formular_A10 (Internationale Jugendbegegnung) in Ziffer 9 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums
Weitere Informationen sind in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu finden.
Kontakt für Fragen zum Landesjugendplan
Landesjugendring Baden-Württemberg
Fon: 0711 16447-10
faq.vwv@ ljrbw.de